Kommunale Planung
im Ingenieurbüro Fischer
Art und Umfang der Planung und
Durchführung von kommunalen Entwicklungsmaßnahmen
hängen wesentlich von aktuellen Fördermöglichkeiten ab.
Kernrichtlinie zur Förderung von Maßnahmen im
ländlichen Raum war bisher die "Richtlinie zur Förderung der
Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer im Freistaat
Sachsen" in der jeweils aktuellen Fassung.
Diese
Richtlinie wird 2007 durch die "Richtlinie zur integrierten
ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen" ersetzt. Die
Schwerpunkte der Förderung werden künftig mehr auf
Nachhaltigkeit und Integration in regionale Entwicklungsprozesse
ausgerichtet.
Darüber hinaus existieren
fachspezifische Förderprogramme z.B. zur Verkehrsinfrastruktur,
dem Gewässerschutz, der Abwasserbeseitigung, des
Hochwasserschutzes, der Sportförderung und vieles mehr. In
einzelnen Fällen existieren auch mehrere
Fördermöglichkeiten für eine Maßnahme.
Wir besitzen langjährige
Erfahrungen in der Planung, Leitung und Überwachung kommunaler
Vorhaben unter Förderung verschiedenster Träger und
Programme. Überzeugen Sie sich von unserem Erfahrungsschatz an
den ausgewählten Referenzbeispielen
Gern betreuen
wir auch Ihr Vorhaben.
Förderprogramme zur
Förderung von Planungen nach dem Baugesetzbuch existieren zur Zeit
nicht. Dennoch sollten vorhandene Planungen zum Abschluss gebracht bzw.
auf aktuellem Stand gehalten werden. Somit werden die rechtlichen
Rahmenbedingungen zur geordneten städtebaulichen Entwicklung
geschaffen bzw. erhalten.
Wir helfen gern
dabei, dass die nachfolgend dargestellten Strukturen auch für
Ihre Gemeinde entstehen.
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