Die
Alternative zu zentralen Lösungen im ländlichen Raum
- Bis
zu 30 Jahre
Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht in Sachsen
- Senkung
der Betriebskosten unter 2 € pro m³ Abwasser
möglich
- Die neue
Förderrichtlinie in Sachsen ermöglicht auch bei
begrenzten finanziellen Möglichkeiten die Investition in
Qualität bei Kleinkläranlagen
- Gemeinsam mit den
Nachbarn bauen ist bei vergleichbarer Qualität meist
günstiger
Die
EG-Richtline 91/271/EWG vom 21.5.1991 über die Behandlung von
kommunalen
Abwässern fordert nach dem 31.12.2005 für
Kläranlagen unter 2000 Einwohnern
das Erreichen festgelegter Qualitätsziele für
Gewässer. Ziel ist die Senkung
des Eintrages von organischen Stoffen in die
Vorflut.
Die
Abwasserzweckverbände konzentrieren sich bei ihren
Investitionen überwiegend auf die Verdichtungsräume
(Städte und stadtnahes Umfeld). Eine Lösung
für die dörflichen Bereiche ist vielfach nicht in
Sicht. Geplante zentrale Anlagen sind hier nicht finanzierbar und
unwirtschaftlich.
In
Sachsen hat sich diese Einsicht inzwischen auch in der
Förderpraxis durchgesetzt. Am 2.3.2007 ist
rückwirkend zum 1.1.2007 die Förderrichtlinie
Siedlungswasserwirtschaft - RLSWW/2007 in Kraft getreten, die auch die
Errichtung von Kleinkläranlagen und die Nachrüstung
mit biologischen Reinigungsstufen bezuschusst. Nach Ziffer 4.9 der
Richtlinie ist eine wasserwirtschaftliche Gesamtbetrachtung des
Ortsteils oder von Teilen davon vorzunehmen.
Nicht
immer sind grundstücksbezogene Einzellösungen auch
die besten. Die örtlichen Bedingungen können eine
gemeinschaftliche Lösung erforderlich oder besonders
interessant machen. Beachten Sie auch die langfristig anfallenden
Betriebskosten!
Wir
haben 1999-2003 das bekannte Modellvorhaben in Obergruna (jetzt
Ortsteil der Stadt Großschirma) betreut. In Obergruna wurden
bereits unter den damaligen Rahmenbedingungen mit Zustimmung des
Abwasserzweckverbands und der Unteren Wasserbehörde: