Gebäudesanierung
und -umnutzung
Im Rahmen
der ländlichen Entwicklung wurde auf den Erhalt der historisch
wertvollen, ländlichen Bausubstanz und der Bebauungsstrukturen in
Sachsen ein besonderes Augenmerk gelegt. Nach unseren Erfahrungen
betrafen 85% der beantragten und bewilligten Fördermittel in der
Vergangenheit Maßnahmen zur Fassadensanierung.
Künftig
wird die Förderung auf die wirtschaftliche Nutzung bzw. die
Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und
Dienstleistungen ausgerichtet. Weitere Förderschwerpunkte sind die
Förderung von Maßnahmen der touristischen Entwicklung, der
Nutzung durch junge Familien, als öffentliche Einrichtung und als
Vereinseinrichtung.
Eine
flächendeckende Förderung von Fassaden- und Dachsanierungen
wird es künftig nicht mehr geben. Gleiches gilt für den
Ausbau von Gebäuden zu dörflichen Gemeinschaftseinrichtungen.
Künftig bildet die Funktionsanreicherung bzw. die Verbesserung der
Auslastung bestehender Einrichtungen den Schwerpunkt.
Dessen ungeachtet sollten Sie die
künftigen Fördermöglichkeiten evtl. auch verschiedener
Förderprogramme zielgerichtet nutzen. Profitieren Sie von unserer
Erfahrung in der Beantragung von Fördermitteln und in der Planung,
Leitung sowie Überwachung geförderter Maßnahmen.
Wir beraten Sie
dazu gern. Überzeugen Sie sich auch von unserem
Referenzbeispiel, der Sanierung und Umnutzung des Gasthofs
Neukirchen.